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Fr. 20. Februar 2009 - 10:57 Uhr
450 Jahre Dorfbrand - Gedenkanlass und Markt

Appenzell/AI. Am 18. März 2010 sind 450 Jahre seit dem verheerenden Dorfbrand im Jahre 1560 vergangen. Diesem Anlass soll gedacht werden. - rkMC

Appenzell: Bald sind seit dem Dorfbrand 450 Jahre vergangen.
 
Appenzell: Bald sind seit dem Dorfbrand 450 Jahre vergangen.

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Im Zusammenhang:
Ein Initiativkomitee, bestehend aus Albert Koller, Adalbert Fässler jun. und Bruno Fässler, hat folgende Ideen entwickelt:
- Offizieller Gedenkanlass am 18. März 2010;
- Ausstellung über jüngere Funde und Erkenntnisse der archäologischen Forschung im Dorf Appenzell, ergänzt mit einer Publikation;
- Mittelalterspektakel und mittelalterlicher Markt;
- Grösseres historisches Dorftheater.

Die Standeskommission hat die vorgesehenen Gedenkfeierlichkeiten «450 Jahre Dorfbrand Appenzell» mit den vorgeschlagenen vier Projekten im Grundsatz genehmigt. Der offizielle Gedenkanlass soll durch eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons, der Pfarrei St. Mauritius und allenfalls des Bezirks Appenzell konzipiert werden.

Den Verantwortlichen des Mittelalterspektakels wird für den geplanten mittelalterlichen Markt eine Defizitgarantie von 30 000 Franken gewährt. Für die Durchführung eines Freilichttheaters wird der Theatergesellschaft eine Defizitgarantie über 20 000 Franken abgegeben, und zwar zu Lasten des Überschusses aus dem Festspiel Ueli Rotach. Die Standeskommission hat sich zudem bereit erklärt, in bestimmten Grenzen kantonale Dienste zur Verfügung zu stellen.

Vernehmlassungen
• Gesetzliche Massnahmen gegen Zwangsheiraten
Der Bundesrat wurde mit einer Motion beauftragt, unverzüglich gesetzgeberische Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten zu ergreifen. Mit einer Revision des Zivilgesetzbuches und des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht will der Bundesrat den Schutz vor Zwangsheiraten erhöhen. Demgegenüber erachtet er Änderungen im Strafrecht und beim Ausländerrecht nicht für erforderlich.

Die Standeskommission unterstützt die vorgeschlagene neue Regelung im Zivilgesetzbuch, wonach die Ehe künftig jederzeit als ungültig erklärt werden kann, wenn sie nicht aus freiem Willen der Ehegatten geschlossen wurde oder wenn einer der Ehegatten zur Zeit der Eheschliessung das 18. Altersjahr noch nicht zurückgelegt hatte. Auch im Bereich des internationalen Privatrechts erscheint der Standeskommission die vorgeschlagene Verschärfung bei der Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen mit Unmündigen gerechtfertigt. Dagegen erscheint der Standeskommission die vorgeschlagene Prüfung, ob eine Ehe allenfalls nicht dem freien Willen der Verlobten entspricht, kaum praktikabel, zumal solche Zwangsheiraten wohl hauptsächlich in den Herkunftsländern von Migrantenfamilien stattfinden und die Situation mit den Mitteln, die dem Zivilstandsamt zur Verfügung stehen, kaum je geklärt werden kann.

• Konzept Feuerwehr 2015
Die interkantonale Konferenz «Feuerwehr Koordination Schweiz» (FKS) hat die 1999 erlassene Konzeption «Feuerwehr 2000+» überprüft und weiter entwickelt. Das von einer breit abgestützten Arbeitsgruppe erarbeitete Konzept «Feuerwehr 2015» legt mit einer Zielsetzung und zehn Grundsätzen die Aufgaben, die Organisation, die Ausrichtung und die zu erreichenden Ziele der Feuerwehren fest.

Die Standeskommission hat die im neuen Konzept enthaltenen zehn Grundsätze geprüft. Sie kann sich damit einverstanden erklären. Sie vermisst allerdings übergeordnete Aussagen zur Zusammenarbeit mit der Armee und dem Zivilschutz sowie zur gemeinsamen Materialverwendung von Armee, Zivilschutz und Feuerwehr.

• Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)
Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) will die seit 1. Januar 2006 geltende Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) zwecks Behebung von Vollzugsproblemen und Harmonisierung mit der seit Juli 2007 geltenden Abfallverbringungsverordnung der EU revidieren. Mit der Revision der VeVA soll gleichzeitig auch der Anhang 1 der technischen Verordnung über Abfälle (TVA) geändert werden.

Die Standeskommission ist mit der Revision der VeVA einverstanden. Die gleichzeitig vorgesehene Änderung der TVA soll demgegenüber sistiert werden. Es ist nicht zielführend, im Rahmen der Revision der VeVA weitreichende Änderungen des Anhangs der TVA im Bereich Deponien vorzunehmen, ohne gleichzeitig die längst in Aussicht gestellte Revision der TVA im Bereich der Deponien umzusetzen. Würde eine Revision ohne gesamtheitliches Konzept durchgeführt, wären nach Auffassung der Standeskommission Ungereimtheiten und Widersprüche kaum zu umgehen, sodass die nächste Revision bereits wieder vorprogrammiert wäre. Die Standeskommission fordert daher, dass zuerst die entsprechende TVA-Revision an die Hand genommen und anschliessend auf dieser Grundlage ein zukunftsfähiger Vorschlag unterbreitet wird.



 
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