Das Verlegen von Erdsonden für den Betrieb einer Wärmepumpenanlage untersteht der Bewilligungspflicht im Sinne der Raumplanungs- und Baugesetzgebung, heisst es in einer Mitteilung der Standeskommission (Regierungsrat). Liegt die Parzelle zudem in einem Bereich, in dem die ober- und unterirdischen Gewässer durch die Bohrung besonders gefährdet sein können, bedarf es überdies einer Bewilligung gemäss Gewässerschutzgesetzgebung. Besteht eine Bewilligungspflicht, hat der Gesuchsteller nachzuweisen, dass die Anforderungen zum Schutz der Gewässer erfüllt sind, und er hat die dafür notwendigen Unterlagen beizubringen.
Die Verweigerung der Bewilligung für eine Erdsondenbohrung für eine Wärmepumpenanlage stellt im als besonders gefährdet eingestuften Gewässerschutzbereich keine unzulässige Beschränkung des Eigentums dar, da die Beschränkung auf einer gesetzlichen Grundlage in der Gewässerschutzgesetzgebung beruht und die Eigentumsbeschränkung zum Schutze der Gewässer und damit aus einem eminenten öffentlichen Interesse geschieht. Die Verweigerung einer Bewilligung schränkt die Eigentumsfreiheit nur mässig ein, weil ohne weiteres auf andere Heizsysteme, mit Holzfeuerungen und Sonnenkollektoren auch auf CO2-neutrale Anlagen, zurückgegriffen werden kann.
Die Standeskommission hat in diesem Sinne den Rekurs eines Grundeigentümers gegen die Verweigerung der Bewilligung für eine Erdsondenbohrung im Gewässerschutzbereich abgewiesen.
Handball. Mit dem renommierten Ausbildner und Taktiker Predrag Borkovic setzen die Appenzeller Handballer ein Zeichen für die Zukunft. Der Einbau von jungen Appenzeller... »weiter
Gais. Jörg Kachelmann übernimmt die Kontrolle über «seine» Meteomedia. Mit neuen Investoren und unter dem neuen Namen Meteomedia (Europa) AG mache die in Gais ansässige Firma... »weiter
Innerrhoden. Die Standeskommission hatte sich mit dem Rekurs eines Fahrzeugführers zu beschäftigen, dem in den letzten zehn Jahren der Führerausweis bereits mehrmals entzogen... »weiter
Sicherheitswärter Bahnbaustellen 300 Securitrans bietet Sicherheit für Menschen und Einrichtungen im öffentlichen Verkehr. Zur weiteren Verstärkung ... » Weiter
Vorsitzender der Bankleitung Firmenbeschreibung: Schweizer Bankinstitut Aufgaben: Sie setzen gemeinsam mit Ihrem Team die strategischen Vorgaben ... » Weiter