Auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt registriert einen Anstieg. Die Rega macht deshalb darauf aufmerksam, dass solche Störungen höchst gefährlich und zudem strafbar sind. Die Gefahr für die Besatzung, aber auch für die Patienten sei gross, heisst es in der Mitteilung der Rega vom Mittwoch. Je nach Kraft und Reichweite des Laserstrahls werde das Cockpit des Helikopters einer grossen Helligkeit ausgesetzt. Zeitweilige Blindheit des Piloten oder gar die Ablösung der Netzhaut seien mögliche Folgen. Die Rega weist darauf hin, dass es illegal und strafbar ist, einen Laserstrahl gegen eine Person, ein Flugzeug oder Helikopter zu richten. Die Vorfälle werden dem BAZL gemel-det und eine Strafanzeige wird eingereicht.