Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob am Donnerstag überraschend den Haftbefehl gegen den 52-Jährigen auf. Damit war die Haftbeschwerde des 52-Jährigen, der wegen schwerer Vergewaltigung vor dem Landgericht Mannheim angeklagt ist, erfolgreich. Das Landgericht hatte seinen Antrag noch vor wenigen Wochen als unbegründet verworfen. Der Dritte Strafsenat begründete seine Entscheidung vom Donnerstag damit, dass die Nebenklägerin die einzige Belastungszeugin sei und deshalb «Aussage gegen Aussage» stehe. Bei der Nebenklägerin könnten Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden. Sie habe bei der Anzeigeerstattung und im Ermittlungsverfahren teils unzutreffende Angaben gemacht. Es könne nicht ausgeschlossen
werden, dass sie sich die Verletzungen selbst beigebracht habe, hiess es weiter. Bis zu seinem Prozessbeginn wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung am 6. September bleibt Kachelmann nun auf freiem Fuss. Er war am 20. März auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen worden und befand sich seitdem in Untersuchungshaft.
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