Der Nacktwanderer, der im Mai vom Ausserrhoder Kantonsgericht freigesprochen wurde, muss sich vor Obergericht verantworten. Der Staatsanwalt hat das Urteil weitergezogen. Letztlich wird das Bundesgericht in Sachen Nackedei das letzte Wort haben. Auch in Innerrhoden sind zwei laufende Nacktwanderer-Verfahren von 2009 bei der Staatsanwaltschaft hängig. Da die Ordnungsbussen von 200 Franken nicht bezahlt wurden, wurde das ordentliche Verfahren eröffnet. Das heisst laut dem Innerrhoder Staatsanwalt Herbert Brogli: «In absehbarer Zeit wird sich das Bezirksgericht mit den Fällen befassen.» Einer der beiden Nacktwanderer in Innerrhoden hat sich sogar selber angezeigt. Das bedeutet für Brogli: «Diese Leute wollen einen Entscheid in Sachen Nacktwandern erzwingen.» Deshalb geht er davon aus, dass das Bundesgericht letztlich die Frage des Nacktwanderns klären werde.
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