Die Mitbestimmung des Volkes bei der Wahl der Oberrichtern wurde nicht mehr als wichtig angesehen. Mit einer Mehrheit im Kantonsrat wurde beschlossen, dass künftig die Oberrichter vom Kantonsrat gewählt würden. Mit der Begründung, dass das Stimmvolk wenig Interesse an den Richterwahlen habe.
Das Volk wird zudem als zuwenig qualifiziert beurteilt seine eigenen Richter zu wählen. Es soll eine Kompetenz mehr dem Volk entzogen werden und an den Kantonsrat delegiert werden.
Die obersten Richter des Kantons stehen mit dem Regierungsrat auf einer Stufe und haben vom Volk zu Aufgabe zu richten und zu regieren.
In der Volksdiskussion haben wir nun einen Monat lang Zeit unser Interesse an dieser
Wahl durch das Volk zu zeigen. Wenn in der 2. Lesung die Meinung des Kantonsrates nicht mit guten Argumenten gewendet werden kann, dann werden künftig die Richter folgendermassen gewählt.
Bei einer Vakanz können Wahlvorschläge an die Justizkommission eingegeben werden. Daraus erfolgt eine Auswahl nach dem Gusto dieser Kommission, die dann dem Kantonsrat als wählbare Richter vorgeschlagen werden. Somit filtert die Justizkommission die Wahlvorschläge nur nach fachlichen Kriterien. Gesunder Menschenverstand oder Lebenserfahrung werden in Zukunft als Oberrichter nicht mehr genügen. Es braucht aber genau wie überall im Leben einen gesunden Mix an Fach- und Sachverstand. Jeder Bürger soll auch weiterhin die Möglichkeit besitzen Oberrichter zu werden und nicht frühzeitig an der Hürde Justizkommission zu scheitern und zurück gewiesen zu werden.
Solange die Richter vom Volk gewählt werden hat jedermann vor der Volkswahl die Möglichkeit die Richter an einer Wahl- oder Parteiversammlung persönlich kennen zu lernen. Bei einem Systemwechsel hat das Volk bei den Richterwahlen gar nichts mehr zu bestimmen und der Kantonsrat hat die Empfehlung der Justizkommission mangels Alternativen abzusegnen.
Es ist wichtig, dass wir auch künftig Richter aus dem Volk haben, sodass auch weiterhin die Möglichkeit besteht vom Kantonsgericht ins Obergericht aufzusteigen. Juristisches Fachwissen ist nach wie vor gewährleistet, wir wollen aber, dass auch nach wie vor der gesunde Menschenverstand gewährleistet bleibt. Da es auch innerhalb eines Gesetzes zum Glück noch Nuancen von Auslegungen und Interpretationen gibt.
Die SVP kann hinter einer vernünftigen Anpassung des Gerichtsorganisationsgesetzes stehen, es sollte aber nicht über das Ziel hinausgeschossen werden. Denn so wird unter Umständen die gesamte Revision gefährdet.
Die Volksdiskussion läuft bis am 26. März 2010. Nutzen Sie ihre Möglichkeit direkt ihre Meinung zu dieser Teilrevision einzugeben.
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