Mit der Sanierung der Appenzeller-Strasse und der Erstellung eines Trottoirs, verbreitert sich der Strassenraum im Bereich Dorfhalde. Mit der Verbreiterung des Strassenraums in diesem Bereich kann die Parzelle Nr. 120 nicht mehr über die bestehende Zufahrtsstrasse erschlossen werden. Deshalb wird mit einem Teilzonenplan eine kleine Fläche der Parzelle Nr. 119 der Wohnzone zugewiesen, um die Erschliessung der Parzelle Nr. 120 sicherzustellen. Sämtliche betroffenen Grundeigentümer und Anstösser haben dem Teilzonenplan Dorfhalde II zustimmt. Der Gemeinderat Lutzenberg hat in der Folge den Teilzonenplan ebenfalls genehmigt und dem Departement Bau und Umwelt AR zur Genehmigung eingereicht.
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