1991 nahm der Kanton die Liegenschaft Tübli, Mettlen, als Asylzentrum in Betrieb. Der Bund, der zusammen mit den Kantonen Träger der Asylpolitik ist, leistete für die Übernahme der Liegenschaft eine Vorfinanzierung. Die Standeskommission hat nun beschlossen, die Liegenschaft ganz zu übernehmen und die Vorfinanzierung abzulösen. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus der Asylrechnung genommen.
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