Wald. Mit dem neuen Feuerschutzreglement der Gemeinde Wald besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde die Anlagen der Lösch- und Brauchwasserreserve von Privaten oder Korporationen übernehmen kann, sofern die Reserven in der Lösch- und Brauchwasserplanung der Gemeinde Wald aufgenommen sind. - GK/MC
Bis jetzt haben die Betreiber der Feuerweiher Birli, Girtanne, Nageldach und Rechberg ein Gesuch um Übernahme gestellt. Das Grundbuchamt ist daran, die Löschungsbewilligungen der entsprechenden Feuerweiherpflichtigen einzuholen. Ein weiteres Gesuch liegt von der Weiherkorporation Grund vor. Die Weiherpflichtigen dieser Korporation haben der Übernahme durch die Gemeinde, hervorgehend aus dem Protokoll vom 8.2.2011, zugestimmt. Das Korporationsvermögen von rund CHF 1000 wird der Gemeinde übertragen. Diese Korporationsgründung wurde seinerzeit vom Kantonsrat genehmigt, die Auflösung muss nun vom Regierungsrat genehmigt werden. Die Kanzlei wird das Gesuch um Auflösung einreichen.
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