Gastro Thurgau, der Verband für Restauration, Hotellerie und Tourismus, stellt sich hinter den neuen Gegenvorschlag zur Thurgauer Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen». - mcMC
«Wir sind nicht wahnsinnig glücklich über den Gegenvorschlag, aber das Bundesgesetz ist verpflichtend», sagte Rainer Britt, Präsident Gastro Thurgau, am Montag vor der Presse. Nun sei es notwendig, dem Bundesgesetz zum Durchbruch zu verhelfen, damit im Thurgau keine strengere Regelung eingeführt werde.
Grosser Rat berät am Mittwoch Der Gegenvorschlag sieht vor, das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen zu verbieten. In speziell gekennzeichneten und ausreichend belüfteten Räumen können Raucherräume eingerichtet werden. Gastronomiebetriebe sollen auf Gesuch Raucherlokale werden können, wenn sie nicht grösser als 80 Quadratmeter sind.
Raucherlokale müssen als solche gekennzeichnet und gut belüftet werden. Arbeitnehmende dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung im Arbeitsvertrag in Raucherräumen beschäftigt werden.
Der Grosse Rat wird das Thema am Mittwoch beraten. Stimmt der Grosse Rat einem Gegenvorschlag zu, kommt es zur Volksabstimmung über die Initiative, die ein komplettes Rauchverbot fordert, und den Gegenvorschlag.
Wird der Gegenvorschlag abgelehnt und der Initiative zugestimmt, arbeitet die Regierung einen entsprechenden Gesetzesvorschlag aus. Nachdem dieser im Grossen Rat durchberaten ist, kann er entscheiden, ob er die Initiative dem Volk zur Abstimmung vorlegen will.
Rainer Britt rechnet damit, dass der Gegenvorschlag durchkommt. Dann werde sich Gastro Thurgau an einem überparteilichen Komitee beteiligen. «Der Abstimmungskampf ist eigentlich schon eröffnet», sagte Britt.
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