Amerikanischer Seesaibling darf im Fählensee ausgerottet werden

Gestützt auf die kantonale Fischereiverordnung hat die Standeskommission die Fischereivorschriften für das Jahr 2018 erlassen. Nach einem markanten Rückgang der Fangerträge in den letzten Jahren wurde die fischereiliche Situation des Fählensees überprüft.

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Es wurde festgestellt, dass sich der vor einiger Zeit im Fählensee eingesetzte Amerikanische Seesaibling wahrscheinlich störend auf die Zusammensetzung der Fischpopulation auswirkt. Als eine von mehreren Massnahmen zur Reduktion der Population dier nicht heimischen Spezies gilt für diesen Fisch ab sofort keine Mindestmassbeschränkung mehr. Werden solche Saiblinge gefangen, dürfen sie zur Vermeidung der Ausbreitung nicht mehr freigelassen werden. Der Fang eines Amerikanischen Seesaiblings wird auch nicht mehr für die maximale Fangzahl pro Tag angerechnet.
Im Weiteren hat die Standeskommission die Zahl der freiwilligen Fischereiaufseher von bisher vier auf fünf aufgestockt. Mit Andreas Inauen, Alain Köppel und Gallus Neff sind drei neue Fischereiaufseher gewählt worden. Gleichzeitig sind die demissionierenden Aufseher Martin Ruef und Rafael Mock aus ihrem Amt entlassen worden. Die Standeskommission hat gleichzeitig für die Fischereiaufseher den Beginn des jeweiligen Amtsjahrs auf den 1. März festgelegt.
Das Fischen in den Fliessgewässern ist in diesem Jahr vom 14. April bis 15. September und in den Bergseen vom 14. April bis 29. September erlaubt. Wochen- und Tagespatente können für die Zeit vom 1. Mai bis 15. September gelöst werden.

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  • (Symbolbild: fotolia)