Nach Meinung des Kantonsgerichtes ist ein Eigenmietwert von 80 000 Franken bei einem Liegenschaftswert von 1,3 Millionen Franken zu hoch. Diese Miete könne am Markt nicht erzielt werden. Doch diese 80 000 Franken waren das Ergebnis, der bisherigen und pauschalen Sechsprozent-Regelung.
Nun hat die Standeskommission die Entkoppelung des Eigenmietwertes vom Steuerwert beschlossen. In Zukunft liegt der Berechnung des Eigenmietwertes die Beurteilung des Schatzungsamtes zu Grunde. Das dürfte die meisten Eigenheimbesitzer freuen, die in ihrer Liegenschaft leben, denn der Eigenmietwert sinkt tendenziell. Für Landwirte und juristische Personen gilt das allerdings nicht.
Dieses Modell bedeutet insgesamt einen jährlichen Verlust von rund 1,2 Millionen Franken, zur Hälfte für den Kanton und zur Hälfte verteilt auf Bezirke, Schulen und Kirchen. Ab dem Rechnungsjahr 2019 kann der Verlust teilweise kompensiert werden, über die Anpassung der Verkehrswerte der Liegenschaften. Unter dem Strich bleibt aber je ein Verlust von rund 700 000 Franken, wieder je zur Hälfte für Kanton und Körperschaften.