Aufgrund eines geplanten privaten eingeschossigen Bauvorhabens auf der Parzelle Nr. 393 wurde der Quartierplan für den Teilbereich Parzellen-Nrn. 2528, 393, 1154, 391, Auf dem Stein, Niederteufen, überprüft. Zwecks Förderung der Dichte innerhalb der bereits überbauten Bauzonen wurde der Quartierplan in der Folge angepasst. Für die Erweiterungsbaute wurde ein Baubereich definiert, als Kompensation für die sich im neuen Baubereich befindenden Baumbestandsflächen eine Hecke vorgeschrieben und die Baulinie zur Strasse auf einen Strassenabstand von rund 4 Meter reduziert.
Die zuständigen kantonalen Amtsstellen haben das Vorhaben geprüft und eine Genehmigung in Aussicht gestellt. Für die Quartierplanänderung kommt das ordentliche Verfahren nach Baugesetz zur Anwendung. Dies bedeutet, dass die Planunterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt werden und der Quartierplan dem fakultativen Referendum untersteht.