Appenzell kann neu Agglomerationsprogramme abschliessen

Das eidgenössische Parlament hatte am 30. September 2016 mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG, SR 725.116.2) festgelegt, dass bei der Verteilung der Beiträge für Agglomerationsprogramme nicht mehr nur grössere städtische Gebiete, sondern neu auch kleinere und mittlere städtische Gebiete und Hauptorte angemessen zu berücksichtigen sind.

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In der Folge hat der Bundesrat am 22. November 2017 die Ausführungsverordnung angepasst. Im Rahmen dieses Vorgangs wurde neu auch dem Dorf Appenzell der Status eines Agglomerationsgebiets gegeben. Zum Perimeter gehören die Gebiete der Bezirke Appenzell, Schwende und Rüte. Die Änderung ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Der Status als Agglomerationsgebiet ist wichtig für die Frage der Unterstützung von Verkehrsinfrastrukturen durch den Bund. Das Bundesrecht sieht vor, dass Verkehrsvorhaben, die zu einem effizienteren und nachhaltigeren Gesamtverkehrssystem in Agglomerationen führen, im Rahmen eines Entwicklungsprogramms mit Bundesgeldern unterstützt werden können. Das Bau- und Umweltdepartement ist mit vorbereitenden Abklärungen für mögliche Agglomerationsprogramme beauftragt worden.

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