Asylbewerber in der Jugendunterkunft?

Der Kanton prüft, ob die Jugendunterkunft des Bezirks Appenzell sinnvoll durch den Kanton genutzt werden kann. Zu diesem Zweck hat die Standeskommission eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Der Bezirksrat Appenzell und die Standeskommission haben dies in einer gemeinsamen Absichtserklärung vereinbart.

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Vor dem Hintergrund, dass für die Unterbringung von zugewiesenen Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen neben dem Asylzentrum Mettlen nur temporär nutzbare Unterbringungsmöglichkeiten bestehen oder Wohnungen hinzugemietet werden müssen, ist das Gesundheits- und Sozialdepartement langfristig auf weitere geeignete Unterkünfte angewiesen. Zurzeit werden in den Asylstrukturen des Kantons zwischen 110 und 120 Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen betreut. In langfristig nutzbaren Unterkünften stehen rund 67 Betten zur Verfügung, wobei diese seit Herbst 2015 mehrheitlich voll oder überbelegt waren. In den temporär nutzbaren Unterkünften (im ehemaligen Kapuzinerkloster und Privatwohnungen) stehen rund 52 Betten zur Verfügung. Aktuell ist nicht absehbar, dass die Kapazitäten in den Asylstrukturen reduziert werden können.
Um einen effizienten Betrieb sowie konstante, angemessene Wohnmöglichkeiten für die Betroffenen zu gewährleisten, ist der Kanton auf geeignete und langfristig nutzbare Liegenschaften angewiesen. In einer Machbarkeitsstudie soll nun geprüft werden, ob die Jugendunterkunft des Bezirkes Appenzell dafür geeignet ist. In der Machbarkeitsstudie sollen zudem auch andere Nutzungsmöglichkeiten für die kantonale Verwaltung geprüft werden.
Bezirksrat und Standeskommission haben vereinbart, dass je nach Resultat der Machbarkeitsstudie, Kaufverhandlungen stattfinden sollen. Aus Sicht des Bezirksrates ist das Anbieten von touristischen Dienstleistungen nicht Kernaufgabe des Bezirks. Am Gebäude der Jugendunterkunft stehen in den nächsten Jahren zudem grössere Sanierungsarbeiten an. Vor diesem Hintergrund möchte der Bezirksrat verschiedene Optionen geprüft haben. Über allfällige Veräusserungs- und Kaufentscheide hat das Volk schliesslich an der Bezirksgemeinde und Landsgemeinde zu entscheiden.

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