Aufhebung eines Wanderweges

Der Gemeiderat von Lutzenberg tagte und fällte verschiedene Entscheide.

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Aufhebung von öffentlichen Fusswegen im Gebiet Gmeindli: Am 14. Oktober 2016 hat der Gemeinderat die Aufhebung der öffentlichen Fusswege mit Ausgangspunkt Gemeindli in nördlicher Richtung bis zur Postautohaltestelle Haufen, in westlicher Richtung bis zur Gemeindegrenze und in östlicher Richtung bis Fuchsacker publiziert. Gegen die Aufhebung des Teilstücks bis Fuchsacker wurde beim Gemeinderat Antrag gestellt, diesen weiterhin beizubehalten. Mit Rückweisungsentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft wurde der Gemeinderat mit der Neubeurteilung beauftragt. Der Gemeinderat hat sich ein weiteres Mal damit auseinandergesetzt und den Anträgen der Gesuchsteller aus dem Jahre 2016 stattgegeben. Somit wir die Aufhebung der drei Wegstrecken definitiv.

Zivilstandsnachrichten: Nachdem der Kanton die Publikation von Zivilstandsnachrichten am 1. Juli dieses Jahres mit Verweis auf den Bund untersagt hatte, hat er am 23. Oktober den Gemeinden die Publikation unter gewissen Bedingungen wieder freigestellt. Geburten, Trauungen, Eintragungen von Partnerschaften und Todesfälle werden demnach künftig wieder im Internet und in Zeitungen bekannt gemacht, wenn die Betroffenen die erforderliche Zustimmungserklärung unterzeichnen.

Neuregelung bei der Ausschreibung von Bauvorhaben ab 2018: Gemäss bisheriger Praxis werden die Bauvorhaben in der Appenzeller Zeitung und im Rheintaler publiziert. Die Kosten dafür – zwischen Fr. 500.00 bis Fr. 700.00 – werden der Bauherrschaft belastet. Auf wiederholte Anfragen von Gesuchstellern um Überprüfung der Publikationspraxis hat der Gemeinderat beschlossen, die Baugesuche ab 1. Januar 2018 auf der Gemeinde-Homepage zu publizieren und in den Schaukästen der Gemeinde auszuhängen. Mit dieser Praxisänderung wird einerseits die gesetzliche Vorgabe gemäss Art. 103 Baugesetz erfüllt, anderseits können die zum Teil hohen Kosten für die Bauherrschaften reduziert werden.

Unabhängig von dieser Änderung werden dir direkten Anstösser sowie die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, deren Grundstücke nicht mehr als 30 m von der geplanten Baute oder Anlage entfernt liegen, mit einer Bauanzeige angeschrieben.

Schaukästen: Mit der zunehmenden Digitalisierung sind die Einwohnerinnen und Einwohner schneller und umfassender informiert. Auch die «Beschaffung» von Informationen hat sich ganz wesentlich verändert. Wurden früher alle amtlichen Publikationen in den Schaukästen angeschlagen, werden die Informationen heute über die elektronischen Medien verbreitet und dort von vielen Einwohnerinnen und Einwohnern abgeholt. Im Zuge dieser rasanten Veränderung stellt sich die Frage, ob der «Informationskanal Schaukasten» noch zeitgerecht ist und genutzt wird. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Anzahl und die Standorte der öffentlichen Schaukästen zu überprüfen. Aktuelle bestehen an folgenden Standorten Schaukästen: Gemeindehaus, im Weiler Haufen, bei den Bushaltestellen Seniorenwohnheim Brenden und Hohe Lust, im Dorf Tobel, beim Bahnhof und im Dorf Wienacht.

Der Lutzenberger- und der Wienächtler-Stamm wurden zur Vernehmlassung eingeladen. Weitere Rückmeldungen aus der Einwohnerschaft sind bis Mitte Dezember 2017 willkommen und werden in das weitere Vorgehen miteinbezogen.

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