Ausgeglichener Voranschlag 2018

Für das Jahr 2018 kann der Gemeinderat einmal mehr einen ausgeglichenen Voranschlag mit einem unveränderten Steuerfuss von 3.6 Einheiten unterbreiten.

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Die Erfolgsrechnung weist Einnahmen von 27‘821‘895 Franken und Aufwendungen von 27‘758‘775 Franken aus, das heisst es kann mit einem Ertragsüberschuss von 63‘120 Franken gerechnet werden.
Für das kommende Jahr sind Nettoinvestitionen im Umfang von 150‘000 Franken vorgesehen. Diese werden für die Sanierung der Bahnübergänge der Appenzeller Bahnen AG eingesetzt.

Der Gemeinderat will auch in den kommenden Jahren den Steuerfuss auf dem Stand von 3.6 Einheiten belassen. Der Fiskalertrag muss – um vorab die externen nicht beeinflussbaren Kostensteigerungen zu bewältigen – moderat steigen. Es muss weiterhin das Ziel sein, keine strukturell bedingten Defizite entstehen zu lassen. Das ist eine grosse Herausforderung, da die von der Gemeinde nicht beeinflussbaren Ausgaben ständig steigen. Für die Gemeinde heisst das, dass sie einerseits die eigenen beeinflussbaren Ausgaben im Griff hat, andererseits aber auch die Einnahmenseite bei gleich bleibendem Steuerfuss stetig verbessern kann. Um die Verschuldung zu stabilisieren resp. wenn möglich abzubauen, werden im kommenden Jahr die Investitionen auf ein Minimum reduziert. Der Selbstfinanzierungsgrad wird damit wesentlich erhöht. Eine konsequente Kostenüberprüfung ist eine stete Aufgabe. Der Voranschlag 2018 korrespondiert mit diesen Zielsetzungen.

Die Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen von Fr. 150‘000.- vor. Sie betreffen die obligatorischen Beitragszahlungen an die Sanierung der Bahnübergänge der Appenzeller Bahnen AG. Der Gemeinderat erachtet es als zwingend, dass nach einigen Jahren hoher Investitionstätigkeit über eine gewisse Zeit keine oder sehr bescheidene Investitionen getätigt werden, um die Verschuldung abbauen zu können. Allfällige Überschüsse sollen dem Eigenkapital als Reserve für spätere grössere Investitionen zugeführt werden.

Der detaillierten Voranschlag 2018 kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder über die Homepage der Gemeinde abgerufen werden.

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