Ausserrhoder Kantonsrat stärkt sich selber

Trotz einiger Diskussionen und Änderungsanträge hat das Ausserrhoder Parlament am Montag das Kantonsratsgesetz in erster Lesung mit 58 zu 2 Stimmen gutgeheissen. Umstritten waren insbesondere neue Entschädigungsregelungen der Parlamentarier.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Es ist eine Seltenheit, dass sich der Gesetzgeber selber ein Gesetz gibt. Mit dem neuen Ausserrhoder Kantonsratsgesetz und der neuen Geschäftsordnung setzt das Parlament einen Verfassungsauftrag um und will sich institutionell stärker aufstellen.

Ziel der Vorlage ist die Stärkung der Rolle des Kantonsrats. Eine der wichtigsten angestrebten Neuerungen ist die Schaffung neuer ständiger parlamentarischer Kommissionen. Neu soll je Departement eine Kommission geschaffen werden, die jeweils sämtliche Geschäfte des entsprechenden Departements vorberaten wird. Damit kann auf mittlere Sicht der Informationsvorsprung der Regierung gegenüber dem Parlament verringert werden. Die bisherigen vorberatenden Ad-hoc-Kommissionen fallen weg.

Die drei bisherigen Aufsichtskommissionen (Finanz-, Justiz- und Staatswirtschaftliche Kommission) werden neu zu einer einzigen, übergeordneten Geschäftsprüfungskommission zusammengefasst. Dabei werden nur die Aufsichtsaufgaben der Finanzkommission der neuen GPK zugeführt. Die vorberatenden Aufgaben werden der neuen Kommission Finanzen übergeben.

Der Kantonsrat erhält ausserdem ein neues Instrument: die parlamentarische Initiative. Sie soll dem Kantonsrat die Möglichkeit geben aktiv zu werden, wenn der Regierungsrat eine Motion nach Meinung des Parlaments ungenügend umsetzt oder wenn es sich um kleinere Verfassungs- oder Gesetzesrevisionen handelt, die ohne weiteres von Ratsmitglieder ausformuliert werden können.

Die Neuorganisation der Kommissionen bringt einen erheblichen parlamentarischen Mehraufwand mit sich. Neu sollen die Fraktionen daher für Sekretariatsarbeiten eine Jahrespauschale von 5000 Franken erhalten. Von FDP-Kantonsrat Oliver Schmid kam der Antrag auf Streichung dieser Pauschale. Eine Minderheit der vorbereitenden Kommission forderte eine Reduktion der Pauschale auf 3000 Franken plus 150 Franken pro Fraktionsmitglied. Beide Anträge fielen im Kantonsrat allerdings durch. Die Fraktionspauschale wird bei 5000 Franken festgelegt.

Der Kommissionsvorschlag für eine jährliche Grundentschädigung aller Kantonsräte von 1000 Franken wurde aus dem Gesetz gestrichen. Eine Mehrheit folgte der Ansicht, dass die Taggelder von 300 Franken für Sitzungen des Rates und seiner Organe, bei Abordnungen, Konferenzen oder Informationsveranstaltungen ausreichen.

SVP-Kantonsrat Edgar Bischof setzte sich im Namen einer Kommissionsminderheit für eine neue Sitzordnung nach Fraktionen ein. Schützenhilfe gab es von SP-Kantonsrat Yves Noël Balmer. Sitzen nach Fraktionen könne zwar in gewissem Masse Unruhe in den Ratsbetrieb bringen, entspreche den politischen Realitäten aber mehr als das Sitzen nach Wahlkreisen. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

Das Kantonsratsgesetz und die Geschäftsordnung stellen den legislativen Teil der Ausserrhoder Staatsleitungsreform dar. Zuvor wurde schon die Judikative gestärkt und professionalisiert. Mittlerweile arbeiten zwei vollamtliche Oberrichter und die Kantonsrichter mit erneuertem Verwaltungsapparat in Appenzell Ausserrhoden. In der Exekutive wurden die sieben ehemaligen Departemente auf fünf reduziert, denen fünf vollamtliche Regierungsräte vorstehen.

Weitere Artikel