Baurecht für Areal Hoferbad

Die Hauptversammlung des Bauernverbandes entscheidet am 4. März 2017 über den Abschluss des mit dem Kanton ausgehandelten Baurechtsvertrages für das Areal Hoferbad. Findet der Kanton einen geeigneten Bauträger, soll dort erschwinglicher Wohnraum geschaffen werden.

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Im Sommer 2015 hatten der Bauernverband und der Kanton eine Absichtserklärung unterzeichnet, mit dem Ziel, auf dem Areal «Hoferbad» den Bau von erschwinglichem Wohnraum zu ermöglichen. Man einigte sich in einem ersten Schritt darauf, in Zusammenarbeit mit der Feuerschaugemeinde Appenzell die baulichen Nutzungsmöglichkeiten abzuklären. Nach Vorliegen der im Workshop-Verfahren erarbeiteten Ergebnisse wurde der Vorstand des Bauernverbandes vor Jahresfrist von der Hauptversammlung beauftragt, mit dem Kanton einen Baurechtsvertrag auszuhandeln. Um dafür über die nötigen Grundlagen zu verfügen, wurde bei einer ausserkantonalen, auf Liegenschaftsschätzungen spezialisierten Firma eine Landbewertung eingeholt. Der Landwert pro Quadratmeter wurde mit 650 Franken beziffert, dies unter Berücksichtigung der Rückbau- und Erschliessungskosten.
Der auf diesen Grundlagen verhandelte Baurechtsvertrag liegt nun vor. Das vorgesehene Baurecht umfasst das Gebiet des heutigen Landi-Ladens und der Mühle, das hinterliegende Einfamilienhaus sowie die dazu gehörenden Erschliessungsflächen, nicht aber das Stammhaus Hoferbad. Das Areal hat eine Fläche von knapp 3400 Quadratmetern. Auf dieser Baurechtsfläche soll möglichst preiswerter Wohnraum entstehen. Mit der Zielsetzung des Baus von erschwinglichem Wohnraum wird auch dem Anliegen des Bauernverbandes Rechnung getragen, dass auf dem Areal nicht spekulative Projekte realisiert werden.
Die im Workshop-Verfahren erarbeitete Projektskizze sieht die Erstellung von 25 Wohnungen sowie 38 Autoeinstellplätze vor, verteilt auf zwei Baukörper mit 3 bzw. 4 Vollgeschossen.

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