Eine Stunde fürs Initiativrecht

Die Oktobersession des Innerrhoder Grossen Rates war wie üblich reich befrachtet. Bis zur Mittagszeit wurde die Hälfte der Sachgeschäfte behandelt.

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Grossratspräsident Sepp Neff nahm die Gelegenheit wahr, in der Eröffnungsansprache die Zukunftsperspektiven für die Land- und Ernährungswirtschaft zu thematisieren. Dann wurde rund eine Stunde um das Initiativrecht debattiert. Wie von der Standeskommission vorgeschlagen, wird der Stichtag für die Einreichung einer Initiative auf den 31.?Mai vorverlegt, damit dem Grossen Rat mehr Zeit für eingehende Analysen oder die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags bleibt. Es wird nicht damit gerechnet, dass diese Änderung mehr Initiativen provoziert. Durchgesetzt hat sich Grossrätin Ruth Corminboeuf mit einem Antrag, wonach das Ratsbüro darüber entscheidet, ob «allfällige nachträgliche und schriftliche Eingaben an das Parlament weitergeleitet werden.» Die Standeskommission wollte diese Kompetenz bei sich behalten.
Auch das Gesetz über die Nutzung des Untergrunds löste eine Debatte aus. Vorbehalte wurden laut gegen Tiefenbohrungen, die das Versiegen von Quellen oder Hangrutschungen zur Folge haben könnten. Angeregt wurde zudem ein Verbot des Frackings. Eine zweite Lesung ist aufgrund der gewalteten Diskussion unumgänglich. Gescheitert ist eine Bestimmung zum Rückbau von Anlagen.
Unbestritten war das Bedürfnis, den Modus für Urnenabstimmungen dem aktuellen Stimmverhalten anzupassen. Die Vorschläge der Standeskommission wurden weitgehend gutgeheissen. Einzig um die Frage, wie viele Stimmberechtigte sich an der Urne von ein- und derselben Person vertreten lassen können, war man sich uneinig. Es bleibt dabei: Nur eine, auch wenn dies als «unzeitgemäss» erscheint.
Weniger zu diskutieren gab die Revision der Schulverordnung, die in zweiter Lesung behandelt wurde. Einzig die Form der Rechnungslegung war definitiv zu bestimmen für den Fall, dass ein Bezirk sich eine Schule einverleibt, wie dies in Oberegg geschieht.

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