Einführung eines Wald-Naturkindergartens

Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung auf Antrag der Schulkommission, der Einführung eines freiwilligen Waldkindergartens ab August 2018 zugestimmt.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Wald- und Naturkindergärten erfreuen sich seit einigen Jahren einer wachsenden Beliebtheit. Vermehrt erfolgten entsprechende Anfragen von Eltern an die Schulkommission. Diese hat das Thema aufgenommen und anerkennt den Wert und Nutzen der Naturpädagogik. Gerade in einer konsumorientierten Gesellschaft macht es Sinn, wieder vermehrt die Natur als wertvollen Lern- und Erfahrungsraum zu nutzen. Die Begegnungen in und mit der Natur fördern den respektvollen Umgang der Kinder mit der Natur und den Menschen und unterstützen eine gesunde, ganzheitliche Entwicklung. Der Kindergartenalltag findet dabei über das Jahr hinweg unter freiem Himmel, vorwiegend im Wald statt. Der Steineggwald ist dafür sehr gut geeignet, sowohl von der Erreichbarkeit zu Fuss, als auch von den Möglichkeiten und der Topografie des Geländes. Eine einfache Schutzeinrichtung (Unterschlupf) bietet bei widrigem Wetter oder für spezielle Aktivitäten Zuflucht. Eine Kindergartenlehrperson mit Zusatzausbildung Naturpädagogik und eine Praktikantin werden zusammen den Kindergarten führen. Der Wald-Naturkindergarten wird lehrplankonform durchgeführt und hält die vorgeschriebenen rechtlichen Bestimmungen (Schulgesetzgebung und Schulverordnung) ein.

Der Gemeinderat unterstützt die versuchsweise Einführung eines freiwilligen Wald-Naturkindergartens, weil diese eine wertvolle Ergänzung und Bereicherung zu den regulären Kindergärten ist. Zudem kann die Raumfrage der bestehenden Kindergärten mit den tendenziell steigenden Kinderzahlen, mit diesem ergänzenden Angebot optimiert werden. Dementsprechend hat der Rat die projektierten Mehrkosten für eine zusätzliche Praktikantenstelle im Rahmen von jährlich ca. 16‘000.00 Franken genehmigt. Eine Arbeitsgruppe der Schulkommission hat nun den Auftrag, das Detailkonzept samt Rahmenbedingungen zu erarbeiten und anschliessend die Eltern frühzeitig über dieses neue Angebot zu informieren. Das kantonale Departement Bildung und Kultur ist für die abschliessende Bewilligung zuständig.

Weitere Artikel