Einsprachen gegen Überbauung beigelegt

Nach der öffentlichen Auflage gingen vier Einsprachen gegen eine Überbauung für kostengünstiges Wohnen ein. Mit allen konnte eine Einigung gefunden werden. Der Gemeinderat hat nun den Teilzonenplan Hinterbissau sowie den Gestaltungsplan Hinterbissau II zur Genehmigung durch den Regierungsrat verabschiedet und beantragt gleichzeitig die Aufhebung des Quartierplans Hinterbissau II.

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Die Wohnkonzept AG, St.Gallen, plant auf der Parzelle 478 den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern. Gleichzeitig hat die E. Züst AG den Wunsch, Teile der Parzelle 480 auszuzonen. Der Teilzonenplan Hinterbissau, der Gestaltungsplan Hinterbissau II und die Aufhebung des Quartierplans Hinterbissau II wurden vom 14. November bis 13. Dezember 2016 öffentlich aufgelegt. Dagegen wurden vier Einsprachen erhoben.

Der Gemeinderat hat auf Wunsch der Bauherrschaft in Absprache mit den Einsprechenden geringfügige Änderungen am Gestaltungsplan akzeptiert. So wird etwa der nördliche Baukörper (Haus A) um 50cm gesenkt und auf die Aussengaragen, Aussenparkplätze sowie den Kehrplatz verzichtet. Weiter wird das Gelände an der Ostfassade höher angeböscht. Aufgrund dieser und kleineren weiteren Korrekturen wurden alle Einsprachen zurückgezogen.

Das Lärmschutzgesetz sieht vor, dass bei Neuerschliessungen von Baugebieten, die Bauherrschaft für die Einhaltung der Lärmvorschriften verantwortlich ist. Messungen haben ergeben, dass die Lärmbelastung im Gebiet Hinterbissau durch die Sefar AG insbesondere in der Nacht die Grenzwerte für neue Bebauungsgebiete überschreitet. So hat die Wohnkonzept AG mit der Sefar AG eine Vereinbarung getroffen, sich an Lärmsanierungsmassnahmen am Fabrikgebäude zu beteiligen. Die Sanierungsmassnahmen müssen bis zur Rechtskraft der Baubewilligung ausgeführt sein.

Der Gemeinderat hat den Teilzonenplan Hinterbissau sowie den Gestaltungsplan Hinterbissau II zur Genehmigung durch den Regierungsrat verabschiedet und gleichzeitig die Aufhebung des Quartierplans Hinterbissau II beantragt.

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