Er hat seinen besten Freund verloren

Zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten hat das Ausserrhoder Kantonsgericht am Dienstag einen heute 33-jährigen Österreicher verurteilt. Der Mann hatte 2014 bei Hundwil unter Alkohol- und Cannabis-Einfluss einen Unfall verursacht, bei dem der 22-jährige Beifahrer, sein bester Freund, getötet wurde.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Der Autolenker war am 27. September 2014 um 23.10 Uhr von Waldstatt nach Hundwil gefahren, um seinen 22-jährigen Freund, der in Hundwil wohnte, nach Hause zu bringen. Nach der Hundwilertobelbrücke fuhr er auf ein langsam fahrendes Auto auf. Er überholte es bei der Lokalität «Tobel», obwohl jederzeit ein anderes Fahrzeug entgegen kommen konnte – was dann auch geschah. Der Fahrer beendete das Überholmanöver – danach brach der Wagen plötzlich nach links aus, raste über eine Wiese fuhr und «flog» buchstäblich über eine steile Böschung einen Abhang hinunter. Das Auto kam auf dem Dach zu liegen; der 22-jährige Beifahrer starb noch auf der Unfallstelle. Der Lenker wurde mittelschwer verletzt. Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte er eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,95 Promillen und einen THC-Gehalt von 8,7µg/l im Blut. Der Grenzwert liegt bei 1,5µg/l.

Vor Gericht konnte sich der Beschuldigte an nichts mehr erinnern: Ungefähr eine halbe Minute vor dem Unfall setze sein Gedächtnis aus. Er habe nachmittags Bier getrunken, sich aber «nicht beeinträchtigt gefühlt». «Sonst wäre ich nicht gefahren.» Seit dem Unfall habe er schwere psychische Probleme. Immer wieder erwache er nachts und frage sich: «Warum musste das passieren?» Mit der Familie des Getöteten hat er weiterhin Kontakt. «Es tut mir so leid.»

Der Staatsanwalt forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Busse von 4000 Franken wegen fahrlässiger Tötung, grober Verletzung der Verkehrsregeln, Fahrens in fahrunfähigem Zustand, Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln. Beim Abheben sei der Wagen mit 70 bis 80km/h «geflogen». Die Kombination von Alkohol und Cannabis sei verheerend: Die Psychomotorik sei beeinträchtigt, die Reaktionszeit verlängert. Alkohol erhöht die Menge an THC im Blut.

Der Vertreter der Eltern des Opfers sagte der Tod ihres Sohnes habe die Eltern schwer getroffen. Er sprach von «Schönreden» und kritisierte die Amnesie des Fahrers. Er forderte eine angemessen hohe Strafe. Der Verteidiger plädierte ebenfalls auf einen Schuldspruch. Statt einer Freiheitsstrafe beantragte er allerdings eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu 100 Franken und eine Busse für den nicht vorbestraften Mann. Er habe seinen Freund auf dessen Bitte nach Hause gefahren.
Das Kantonsgericht verurteilte den Mann zu 17 Monaten bedingt und einer Probezeit von zwei Jahren. Der Unfall sei nicht erklärbar, sagte die Gerichtspräsidentin. Das Verschulden sei mittelschwer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Artikel