Am 1. Januar 2017 ist das neue Tourismusgesetz in Kraft getreten. Wie bereits in den Vorjahren fördert der Kanton die Vermarktung der Tourismusdestination Appenzell Ausserrhoden. Zu diesem Zweck vergibt der Kanton einen Leistungsauftrag (Grundauftrag). Damit gilt der Kanton Leistungen zugunsten der Tourismusdestination ab, die sonst von keinem privaten oder öffentlichen Unternehmen wahrgenommen werden. Der Kanton finanziert diese Leistung vollständig, da gemeinsame Aufgaben einer ganzen Branche übernommen werden.
Der Regierungsrat hat den Leistungsauftrag für die Jahre 20182021 in der Höhe von 1560000 Franken an die Appenzellerland Tourismus AG (ATAG) vergeben, unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Kantonsrat. Dieser wird das Geschäft an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2017 behandeln.
Zusätzlich hat der Kanton die Möglichkeit, die Angebotsgestaltung und Vermarktung von touristisch bedeutsamen Geschäftsfeldern mit max. 70% pro Geschäftsfeld zu unterstützen. Die ATAG hat je einen Antrag für die Unterstützung der strategischen Geschäftsfelder «Wandern» und «Lebensart» eingereicht. Thurgau Tourismus stellt einen Antrag für die Unterstützung des überregional bearbeiteten strategischen Geschäftsfelds «Seminare [&] Events». Neu soll das Seminar- und Eventangebot in Appenzell Ausserrhoden, im Toggenburg sowie im Thurgau gemeinsam vermarktet werden.
Die entsprechenden Leistungsvereinbarungen für die strategischen Geschäftsfelder wird der Regierungsrat noch dieses Jahr verabschieden und dem Kantonsrat voraussichtlich an der Sitzung vom 19. Februar 2018 zur Genehmigung unterbreiten.