Externe Aufsicht über Ausserrhoder Stiftungen

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schlägt vor, die Aufsicht über die klassischen Stiftungen an die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht zu übertragen. Er schickt den entsprechenden interkantonalen Vertrag bis zum 7. Juli in die Vernehmlassung.

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Die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in St.Gallen. Die ihr angeschlossenen Kantone können die Aufgaben in den Bereichen der Berufsvorsorge (BVG) und Stiftungsaufsicht der Anstalt übertragen. Bereits seit 2006 lässt Appenzell Ausserrhoden die Vorsorgeeinrichtungen, die auf dem Gebiet der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge im Kanton tätig sind, durch die Anstalt beaufsichtigen.

Bis jetzt wird die Aufsicht über die 74 im Handelsregister Appenzell Ausserrhoden registrierten klassischen Stiftungen vom Kanton selber wahrgenommen. Bereits 16 Kantone haben diese Aufsicht an Anstalten ausgelagert. Für den Ausserrhoder Regierungsrat ist massgeblich, dass eine Auslagerung zur Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht zu einer professionelleren Stiftungsaufsicht beiträgt. Die wachsenden Anforderungen an die Aufsicht erfordern zudem ein rasches Handeln bei komplexer werdenden Sach- und Rechtslagen. Mit dem Wechsel kann ebenfalls eine langfristige und vor allem auch personenunabhängige Lösung für Appenzell Ausserrhoden sichergestellt werden.

Den entsprechenden interkantonalen Vertrag will der Regierungsrat nun um die Aufsicht über die klassischen Stiftungen ergänzen. Der Regierungsrat schickt die Vorlage bis zum 7. Juli 2017 in die Vernehmlassung.

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