Der Voranschlag 2019 gab im Rahmen der Parolenfassung der FDP keinen Anlass für Diskussionen. Gesamthaft geht der Gemeinderat trotz der letztjährigen Steuersenkung von 0.1 Einheiten von einem moderaten Steuerwachstum aus. Aufgrund der finanziellen Gesamtsituation der Zukunftsaussichten erachtet der Gemeinderat eine neuerliche Steuersenkung von 0.1 Steuereinheiten als vertretbar. Dabei wurde diese neuerliche Steuersenkung im Voranschlag 2019 bereits berücksichtigt. Die FDP Teufen teilt die Auffassungen des Gemeinderates zum Voranschlag 2019, weshalb einstimmig die Ja-Parole gefasst wurde.
Im Rahmen der Teilrevision der Gemeindeordnung werden Anpassungen an das übergeordnete Recht vorgenommen. Im Weiteren führt die Teilrevision der Gemeindeordnung schwerpunktmässig zu folgenden Änderungen: Der Gemeinderat soll zukünftig bis zum Betrag von Fr. 250000 (bis anhin Fr. 100000) abschliessend entscheiden können. Entscheide über Fr. 250000 bis zu Fr. 500’000 (bis anhin Fr. 100000 300000) werden dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Zuständigkeit für den Erlass des Entschädigungsreglements liegt aktuell bei der Geschäftsprüfungskommission. Diese Zuständigkeit ist aber nicht gesetzeskonform. Das Entschädigungsreglement soll daher neu durch den Gemeinderat erlassen werden, wobei der Erlass dem obligatorischen Referendum untersteht. Bis anhin unterlag die Schaffung neuer Stellen dem fakultativen Referendum. Dieses fakultative Referendum wird im Rahmen der Teilrevision der Gemeindeordnung abgeschafft. Die Teilrevision der Gemeindeordnung ist für die FDP Teufen unstrittig. Sie fasst daher einstimmig die Ja-Parole und empfiehlt diese Vorlage zur Annahme.
Hingegen führte die Zusatzfrage betreffend Abschaffung des fakultativen Referendums für neue Stellen zu einer kontroversen, jedoch sachlich geführten Diskussion. Letztlich fasste die FDP Teufen aber auch betreffend dieser Vorlage mit 12 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung die Ja-Parole.