Damit können ab 2020 Schiesspflichtige ihrer obligatorischen Schiesspflicht (Bundesübung) nicht mehr in Speicher nachkommen. Da die Gemeinden verpflichtet sind, entsprechende Anlagen zur Verfügung zu stellen, musste für Speicher nach einer Lösung gesucht werden. Auf Anfrage hat der Gemeinderat Gais in verdankenswerter Weise der Aufnahme der Pflichtschützen aus der Gemeinde Speicher zugestimmt. Zwischenzeitlich liegt auch die Zustimmung des Kantonalen Amtes für Militär vor. Die Pflichtschützen aus Speicher haben somit die Möglichkeit, ab 2020 ihre Bundesübung in Gais zu absolvieren.
Als kleinen Dank an die Gemeinde Gais hat der Gemeinderat auf entsprechendes Gesuch einen Beitrag von Fr. 5000.00 an die Erneuerung von vier Trefferanzeigen im Schiessstand Brunnenau in Gais gesprochen.