Genehmigung Betriebsplan Forstkorporation Vorderland

Das Ausserrhoder Waldgesetz schreibt die Erarbeitung eines kantonalen Waldplans vor. Dieser bildet für den Forstdienst eine wichtige Grundlage bei der Beratung der Waldeigentümer und Behörden, zur Pflege und Bewirtschaftung des Waldes, für die Sicherung der öffentlichen Interessen am Wald, für die Gewährleistung einer transparenten forstrechtlichen Bewilligungspraxis und dient der Kontrolle der Nachhaltigkeit.

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Der Betriebsplan ist eines der Hauptinstrumente für die eigentümerverbindliche Umsetzung des kantonalen Waldplans und ein wichtiges betriebliches Führungsinstrument. Er analysiert Wald- und Betriebszustand, legt Leitbild und Strategie des Betriebs fest und definiert die notwendigen betrieblichen und waldbaulichen Massnahmen im Forstbetrieb. Der Betriebsplan wird periodisch überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Die Forstkorporation Vorderland umfasst den Wald der Gemeinden Grub, Heiden, Lutzenberg, Reute, Walzenhausen und Wolfhalden sowie den Staatswald in diesen Gemeinden.

Der kantonale Waldplan ist somit ein Wegweiser für die zukünftige Waldentwicklung. Er ist vergleichbar mit einem Richtplan für den Wald und ist als Planungsinstrument behördenverbindlich. Der kantonale Waldplan Appenzell Ausserrhoden wurde im 2012 erarbeitet. Der Gemeinderat Walzenhausen hat in seiner letzten Sitzung den Betriebsplan genehmigt. Mit Genehmigung der anderen an der Forstkorporation Vorderland beteiligten Gemeinden wird dieser in Kraft treten.

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