Gezielte Massnahme gegen Grenzverletzungen

Das Bistum St.Gallen und der Katholische Konfessionsteil haben ein umfassendes Schutzkonzept für die seelische, geistige und körperliche Integrität der Menschen verabschiedet. Das neue Schutzkonzept unterscheidet die Bereiche Prävention, Intervention und Nachbetreuung. Als weiterer Schritt sind zwei Ombudspersonen ernannt worden.

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Auch die staatskirchenrechtlichen Organe der Kantone Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden haben ihre Zustimmung zum Gesamtkonzept gegeben. Ergänzend zum bereits seit 2002 bestehenden Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe werden im umfassenden Schutzkonzept zusätzlich Themen wie Mobbing oder Arbeitsplatzkonflikte aufgenommen. Hauptamtliche wie freiwillig Mitarbeitende im kirchlichen Bereich gehören hier zum angesprochenen Personenkreis. In den katholischen Jugendverbänden ist die Prävention bereits sehr gut strukturiert und die Thematik der Grenzverletzung seit Jahren verankert.
Im Rahmen des Schutzkonzeptes steht die neu ernannte Ombudsperson Kathrin Hilber sowie ihr Stellvertreter Tino Bentele den kirchlichen Angestellten wie auch den Freiwilligen mit ihren je spezifischen Tätigkeiten zur Verfügung. Die Ombudsperson vermittelt bei vorgetragenen Anliegen, kann Abklärungen treffen und zeichnet Wege auf für ein konfliktfreies «Wie-weiter». Sie arbeitet wie das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe unabhängig und vertraulich. Die Ombudsperson kann beispielsweise für Themen wie Mobbing/Cybermobbing oder unüberbrückbaren Differenzen am Arbeitsplatz in den Einsatz kommen. Wie bisher ist das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe bei Sexualdelikten oder bei Grenzüberschreitungen im Bereich Nähe und Distanz (auch in der Erwachsenenseelsorge) erste Anlaufstelle.

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