Ausnahmeregelung für Strassen in Moorlandschaften

Die Standeskommission hat ihren Beschluss über die Moorlandschaften Schwägalp und Fähnerenspitz vom 3. April 2001 angepasst.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Heute sind in den Moorlandschaften des Kantons nur nicht befestigte Strassen erlaubt. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt. So wurden an steilen Strassenstücken die Kieskofferungen bisweilen ausgespült. Die Strassen mussten ständig ausgebessert werden, und der ausgeschwemmte Kies führte stellenweise sogar zu Belastungen für schutzwürdige Lebensräume.

Ausnahmsweise soll es künftig möglich sein, Strassen im Moorgebiet an neuralgischen Stellen mit Gittersteinen, Betonspuren oder mit einem Hartbelag zu versehen, um schädliche Kiesverfrachtungen zu vermeiden. Für die Ausnahmebewilligungen ist die Standeskommission zuständig. Die Änderung ist sofort in Kraft getreten.

Weitere Artikel