Ziel der Initianten ist es, Zusammenschlüsse von Gemeinden zu fördern, wie es im Communiqué von heute Freitag heisst. Dazu soll die Ausserrhoder Kantonsverfassung mit folgender Bestimmung ergänzt werden: «Der Kanton unterstützt und fördert Zusammenschlüsse von Gemeinden im Interesse einer wirksamen Aufgabenerfüllung und eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes.»
Bisher sind Gemeindefusionen nicht möglich, weil in der Kantonsverfassung alle 20 Gemeinden (Urnäsch, Herisau, Schwellbrunn, Hundwil, Stein, Schönengrund, Waldstatt, Teufen, Bühler, Gais, Speicher, Trogen, Rehetobel, Wald, Grub, Heiden, Wolfhalden, Lutzenberg, Walzenhausen und Reute) ausdrücklich genannt werden.