Internes Kontrollsystem auf Kurs

Die Gemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden sind nach den Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes zur Einführung eines Internen Kontrollsystems (IKS) verpflichtet. Ein IKS umfasst regulatorische, organisatorische und technische Massnahmen, welche das Vermögen schützen, die rechtmässige und wirtschaftliche Verwendung der Mittel sicherstellen, Fehler und Unregelmässigkeiten bei der Rechnungsführung verhindern oder aufdecken und die Ordnungsmässigkeit der Rechnungslegung und die verlässliche Berichterstattung gewährleisten.

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Der Gemeinderat hat sich im September 2017 für ein neues Konzept ausgesprochen, bei welchem die Übersichtlichkeit und eine einfache Handhabung im Vordergrund stehen. Nur ein gelebtes IKS erfüllt auch seinen Zweck. In Kooperation mit der Geschäftsprüfungskommission und der externen Revisionsstelle wurde das Konzept in den letzten Monaten weiterentwickelt und insbesondere wurden weitere finanzrelevante Prozesse in mehreren Abteilungen bearbeitet. Der Gemeinderat hat das Konzept und den Stand IKS zustimmend zur Kenntnis genommen. Bis Ende 2018 wird das IKS für sämtliche Abteilungen umgesetzt sein.

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