Internes Kontrollsystem existiert nicht

Der Gemeinderat Walzenhausen hat 2016 um 575 Prozent mehr für Rechtsberatung, Gutachten und Einsprachen ausgegeben. Und: Die Prüfgesellschaft OBT AG stellt fest, das interne Kontrollsystem entspreche nicht dem Gesetz.

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Das Ausserrhoder Finanzhaushaltgesetz verpflichtet die Gemeinden, ein internes Kontrollsystem zu unterhalten; Zweck von Artikel 25 des Finanzhaushaltsgesetzes ist es unter anderem, das Vermögen der Bürger zu schützen. Bereits in ihren Berichten zur Rechnung 2015 kritisierten die Wirtschaftsprüfer der OBT AG und die Geschäftsprüfungskommission, ein internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Gemeinderechnung sei noch nicht vollständig dokumentiert.

In ihrem Bericht zur Rechnung 2016 nun gelangt die OBT AG zu einem noch vernichtenderem Resultat. Sie schreibt wörtlich: «Nach unserer Beurteilung entspricht das interne Kontrollsystem nicht dem Gesetz, weshalb wir die Existenz des internen Kontrollsystems für die Aufstellung der Gemeinderechnung nicht bestätigen können.» Die GPK hingegen schreibt dazu, das interne Kontrollsystem sei «teilweise umgesetzt, jedoch noch weiter zu dokumentieren.»

Es mache ganz den Anschein, dass die Gemeinderäte lieber mehr Geld für Einladungen, Geschenke und Anlässe (plus 462 Prozent!) sowie für Rechtsberatung (plus 575 Prozent) ausgäben, als die gravierenden Missstände bei der internen Kontrolle zu beseitigen, schreibt dazu der Walzenhausener Theo Frey, Lachen, in einer Medienmitteilung vom Donnerstag.

Es sei Pflicht der GPK, hier entschieden einzugreifen und nicht einfach im Copy/Paste Verfahren den Bericht des Vorjahres zu übernehmen. «Da selbst die Wirtschaftsprüfer in ihrem Testat zur Schlussfolgerung kommen, dass die gesetzlichen Vorschriften nicht erfüllt werden, muss die Rechnung 2016 abgelehnt werden. Der Gemeinderat muss zuerst einmal die übergeordneten Vorgaben und Gesetze erfüllen so wie das vorgeschrieben ist, bevor er immer mehr Geld für die Exekutive – also sich selber – beansprucht», so Frey.

Im Übrigen gebe das Finanzgebaren der allgemeinen Verwaltung sehr zu denken: Für die Legislative wurden 2015 62’394.20 Franken aufgewendet, 2016 waren es 63’045 Franken; das entspricht einem Mehraufwand von einem Prozent. Die Exekutive wendete 2015 157’294.80 Franken auf, 2016 waren es 212’176.08 Franken; das sind 35 Prozent mehr Aufwand. Und der Aufwand liegt 20 Prozent über dem Budget.

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