Kanzleineubau wird zu teuer: Abstimmung auf Frühjahr verschoben

Die Abstimmung über den Kredit für den Neubau der Gemeindekanzlei wird nicht, wie vorgesehen, im November 2018 sondern erst im März 2019 stattfinden. Dies beschloss der Gemeinderat Urnäsch, weil die aktualisierte Kostenschätzung den vorgesehenen Kostenrahmen von drei Millionen Franken stark überschritt.

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Das Gebäude der Gemeindekanzlei Urnäsch genügt den Anforderungen in mehrfacher Hinsicht nicht mehr. Darum beschloss der Gemeinderat bereits vor einiger Zeit, einen Neubau zu realisieren. Das im Rahmen eines Studienauftrags vom Architekturbüro Staufer+Hasler AG, Frauenfeld, eingereichte Projekt für den Neubau der Gemeindekanzlei mit angrenzendem Wohnhaus wurde in der Folge weiterbearbeitet. Vorgesehen ist, dass das Kanzleigebäude von der Gemeinde gebaut wird, für die Wohnüberbauung werden private Investoren gesucht. Die entsprechenden Gespräche mit Interessenten sind noch im Gange und entwickeln sich positiv.

Kürzlich präsentierte das Architekturbüro Staufer+Hasler der Arbeitsgruppe und dem Gemeinderat Urnäsch das überarbeitete Projekt für den Kanzleineubau. Es sieht einen Bau in traditioneller Holzbauweise mit Tiefgarage vor. Dabei zeigte es sich, dass die aktualisierte Kostenschätzung beträchtlich über dem Kostenrahmen von maximal drei Millionen Franken liegt.

Aufgrund dieser Situation entschied der Gemeinderat, die Abstimmung über den Baukredit nicht am 25. November 2018, sondern erst am 17. März 2019 durchzuführen. In der Zwischenzeit werden allfällige Einsparungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro geprüft. Gleichzeitig erfolgen vertiefte Abklärungen über die Finanzierbarkeit des Vorhabens mit höheren Kosten als ursprünglich vorgesehen. Dies wird unter dem Einbezug der Finanzkommission geschehen. Ende Februar 2019 wird an einer öffentlichen Versammlung über den Neubau der Kanzlei orientiert werden und am 17. März 2019 entscheiden die Stimmberechtigten an der Urne über den Baukredit.

Im Zusammenhang mit dem Neubau der Gemeindekanzlei und der gleichzeitig geplanten Wohnüberbauung müssen rund 1000 Quadratmeter Boden von der Zone für öffentliche Bauten in die Kernzone umgezont werden. Der Gemeinderat hat die dafür notwendigen Schritte eingeleitet und ist zuversichtlich, dieses Verfahren bis Ende Jahr abschliessen zu können.

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