Kursleitende bei Integrationsstelle erhalten Anstellungsverträge

Seit gut zwei Jahren besteht im Kanton das Angebot der Ausbildungs- und Integrationsbrücke, mit welchem die Chancen von jungen anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen für den Einstieg in die Arbeitswelt verbessert werden sollen.

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Die Kursteilnehmer und -teilnehmerinnen erhalten Unterricht in Deutsch, Mathematik und Berufskunde und werden an das Arbeiten mit Holz und Metall, aber auch solche in den Bereichen Hauswirtschaft und Textilien herangeführt. Damit soll der Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt erleichtert werden.

Die Ausbildungs- und Integrationsbrücke ist Teil der Programmvereinbarung des Kantons mit dem Bund über Integrationsmassnahmen. Für die Laufzeit der ersten Programmvereinbarung wurde das Angebot als Pilotprojekt geführt. Mit der für die Periode 2018 bis 2021 abgeschlossenen Programmvereinbarung soll das Projekt nun definitiv verankert werden, allerdings wiederum geknüpft an die Laufzeit von vier Jahren. Die Kursleiter und -leiterinnen werden daher ordentliche, jeweils auf das Ende der vierjährigen Geltungsdauer der Programmvereinbarung befristeten Anstellungsverträge erhalten. Die nach Abzug der Integrationspauschalen des Bundes verbleibenden Kosten der Integrationsangebote werden vom Bund und vom Kanton hälftig getragen.

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