Die Leistungsvereinbarung definiert die Tätigkeiten und die Entschädigung des VAW, die er im Auftrag von Kanton und Gemeinden zu erbringen hat. Der VAW stellt im Gegenzug die Fachkompetenz in der Raum- und Wanderwegnetzplanung, im Bau- und Planungsrecht, im Baubewilligungsverfahren, in der Instruktion der Gemeindebeauftragten zu verschiedenen Fragen rund um die Wanderwegnetze sicher.
Die Vereinbarung regelt die Entschädigung der Gemeinden an den Kanton für das Erbringen von Leistungen.
Reute | 18.08.2017 | 15:28 Uhr
gk
Leistungsvereinbarung für Wanderwege zugestimmt
Der Gemeinderat hat die Vereinbarung zwischen dem Kanton AR, den Gemeinden und dem Verein Ausserrhoder Wanderwege (VAW) genehmigt.