Um den Kindern gerecht zu werden, ist eine Pensenaufstockung mit der Schaffung einer zusätzlichen 50%-Stelle notwendig. Als Sofortmassnahme hat der Gemeinderat beschlossen, diese Stelle einstweilen befristet für das nächste Schuljahr zu schaffen.
Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. f Gemeindeordnung beschliesst der Gemeinderat über die Schaffung neuer und die Aufhebung bestehender Stellen für das Gemeindepersonal, ungeachtet der in Art. 22 Abs. 2 geregelten Finanzkompetenz.