Mit Neuregelung der Stiftungsaufsicht einverstanden

Basierend auf einem kantonsrätlichen Beschluss aus dem Jahre 2006 wurde die Aufsicht über die auf dem Gebiet der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenfürsorge tätigen Vorsorgeeinrichtungen in den grösseren Verbund der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht eingebunden.

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Die Aufsicht bezüglich der übrigen Stiftungen (sogenannte klassische Stiftungen) wurde innerhalb der Aufsicht im Kanton AR belassen. Dem nun vorliegenden Erläuterungsbericht des zuständigen kantonalen Departementes ist zu entnehmen, dass im Jahre 2016 insgesamt 87 klassische Stiftungen zu beaufsichtigen waren. Hievon unterlagen 72 Stiftungen der Aufsicht des Kantons und 15 Stiftungen der Aufsicht der Gemeinden. Der Regierungsrat schlägt vor, per 1. Januar 2018 die klassischen Stiftungen des Kantons auch in den Aufsichts-Verbund der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht zu überführen. Den Gemeinden soll zudem die Möglichkeit gegeben werden, bei Bedarf die unter ihrer Aufsicht stehenden klassischen Stiftungen ebenso in den gleichen Aufsichts-Verbund zu übertragen. Der Gemeinderat Wolfhalden hat sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt.

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