Die Verkehrsanordnung ist gemäss Art. 107 der Signalisationsverordnung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Beschwerdefrist von 20 Tagen zu publizieren. Die Publikation erfolgte am 1. Dezember 2017 in den amtlichen Publikationsorganen; der Signalisationsplan kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Lutzenberg | 06.12.2017 | 09:04 Uhr
gk
Neue «Kein Vortritt»-Tafeln bei Einmündungen in die Kantonsstrasse
Die beiden Einmündungen der Dorfstrasse Tobel (Parz. Nr. 527 und Nr. 540) in die Kantonsstrasse Wienacht-Tobel sind gemäss Abklärungen mit der Kantonspolizei mit «Kein Vortritt» zu signalisieren.