Neue Leistungsvereinbarung mit dem Blauen Kreuz

Die Aufgaben der kantonalen Beratungsstelle für Suchtfragen werden künftig vom Blauen Kreuz St.Gallen-Appenzell wahrgenommen. Die Standeskommission hat den Abschluss einer Leistungsvereinbarung genehmigt, mit der die Dienstleistungen des Blauen Kreuzes durch eine jährliche Pauschale von Fr. 35‘000.- abgegolten werden.

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Bisher betrieb der Kanton die von der Betäubungsmittelgesetzgebung vorgesehene Suchtberatungsstelle mit einer Stellendotation von 20 Prozent selbst. Nachdem die bisherige Stelleninhaberin nicht mehr zur Verfügung steht, wurden verschiedene Alternativen geprüft. Die Standeskommission hat nun die Suchtberatung mit einer Leistungsvereinbarung dem Blauen Kreuz St.Gallen-Appenzell übertragen. Das Blaue Kreuz hatte kürzlich beschlossen, seine Beratungstätigkeit nicht mehr auf das Suchtmittel Alkohol zu beschränken, sondern auf alle Suchtformen und Suchtmittel auszuweiten. Es führt auch bereits die Beratungen bei Administrativmassnahmen durch, die vom Strassenverkehrsamt im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen verfügt werden. Die Dienstleistungen des Blauen Kreuzes werden mit einer jährlichen Pauschale von Fr 35‘000.- abgegolten. Mit dem Abschluss der Leistungsvereinbarung und der neuen Abgeltung entfällt der bisherige jährliche Kantonsbeitrag an das Blaue Kreuz von Fr. 10‘000.- aus dem Alkoholzehntel.

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