Neue Tourismusabgabe wird erstmals erhoben

Nachdem Anfang Jahr das revidierte Ausserrhoder Tourismusgesetz in Kraft getreten ist, wird nun erstmalig die neue Tourismusabgabe erhoben.

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Mit dem neuen Tourismusgesetz wurden die kantonale Beherbergungstaxe und die kantonale Tourismusabgabe durch eine einzige Abgabe ersetzt. Neben Gastwirtschaft- und Beherbergungsbetrieben sowie Vermieterinnen und Vermieter von Ferienhäusern oder Ferienwohnungen werden neu auch Besitzerinnen und Besitzer von Zweitwohnungen, öffentliche Verkehrsbetriebe (z.B. Seil- und Bergbahnen, Bus- und Eisenbahnunternehmen) sowie Betriebe mit gewinnorientierten touristischen Aktivitäten erstmals abgabepflichtig.

Die Tourismusabgabe wird neu als Pauschale pro Kalenderjahr mit Stichtag 31. Dezember erhoben. Die Abgabeerhebung basiert auf einer Selbstdeklaration, welche jeweils bis 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden muss.

Ende November wurden die Abgabepflichtigen nun zum ersten Mal aufgefordert, das Selbstdeklarationsformular für das Jahr 2017 auf spätestens 31. Januar 2018 einzureichen. Die Rechnungstellung für die Tourismusabgabe 2017 erfolgt im Frühjahr 2018.

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