Standeskommissionsbeschluss über die Pflegefinanzierung musste geändert werden

Der Standeskommissionsbeschluss über die Pflegefinanzierung wurde geändert und tritt rückwirkend per 1. Januar 2018 in Kraft.

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Grund für die Änderung sind Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, gemäss denen die Kosten von Pflegematerial, das im Pflegeprozess verwendet wird, von den Krankenversicherern nicht mehr separat vergütet werden müssen. Die Vergütung hat im Rahmen der Pflegefinanzierung zu erfolgen.

Neu sind die Kosten für Pflegematerialien gemäss der Mittel- und Gegenständeliste des Bundes (MiGeL) Bestandteil der Höchstansätze und werden im Rahmen der Pflegefinanzierung abgegolten. Die beschlossenen Tarife wurden so festgelegt, dass die Entschädigung durch den Kanton etwa gleich hoch ausfällt wie bisher.

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