Regierungsrat genehmigt Teilzonenplan Fernsicht

Das Gasthaus zur Fernsicht an der Seeallee 10 kann den geplanten Ausbau des Klubhauses und des Restaurants vornehmen.

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Für die geplante Erweiterung musste das gesamte Areal in die Wohn- und Gewerbezone WG3 umgezont werden. Die Stimmbürger haben der Zonenplanänderung am 24. September 2017 zugestimmt. Nun wurde der Teilzonenplan durch den Regierungsrat genehmigt. Der nächste Schritt wird die Einreichung des Baugesuches sein. Da das Areal in der Ortsbild-schutzzone von nationaler Bedeutung liegt, wird das Baugesuch durch die kantonale Denkmalpflege geprüft und der Bewilligungsentscheid erfolgt durch das Amt für Raumentwicklung.

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