Regierungsrat legt die Grenzwerte für Prämienverbilligung 2018 fest

An der Dezembersitzung hat der Kantonsrat im Rahmen des Voranschlags 2018 27,6 Millionen Franken für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung genehmigt. Von diesen 27,6 Millionen Franken bezahlt der Bund rund 17,98 Millionen Franken; 9,62 Millionen Franken übernimmt der Kanton.

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Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat für das Jahr 2018 entschieden, die Prämien für Kinder und junge Erwachsene nur noch um das Minimum gemäss Bundesgesetz von 50 Prozent zu verbilligen. Den Kinderabzug hat er auf dem kantonalen gesetzlichen Minimum von 2000 Franken belassen. Zudem werden der Selbstbehalt von 50 auf 80 Prozent erhöht sowie – erstmals – die Obergrenzen beim Einkommen um 10 Prozent und beim Vermögen um 20 Prozent herabgesetzt.

Personen, die mutmasslich Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, werden von den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden angeschrieben.

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