Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat für das Jahr 2018 entschieden, die Prämien für Kinder und junge Erwachsene nur noch um das Minimum gemäss Bundesgesetz von 50 Prozent zu verbilligen. Den Kinderabzug hat er auf dem kantonalen gesetzlichen Minimum von 2000 Franken belassen. Zudem werden der Selbstbehalt von 50 auf 80 Prozent erhöht sowie erstmals die Obergrenzen beim Einkommen um 10 Prozent und beim Vermögen um 20 Prozent herabgesetzt.
Personen, die mutmasslich Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, werden von den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden angeschrieben.