Das geltende Steuergesetz wurde letztmals per 1. Januar 2013 geändert. Seither sind viele bundesrechtliche Harmonisierungsvorschriften erlassen oder geändert worden. Die Revision des Steuergesetzes ist vorwiegend bedingt durch die Änderung des Bundesrechts, dessen Nachvollzug und die notwendige steuerrechtliche Harmonisierung. Zudem sind Anpassungen infolge der bundesgerichtlichen Rechtsprechung vorzunehmen.
Die Revision des Steuergesetzes wurde in der Vernehmlassung grundsätzlich gut aufgenommen. Vor allem die Neugestaltung der steuerlichen Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten auf Bundesebene führt zur Anpassung insbesondere bei den Kinderabzügen im kantonalen Steuergesetz. So sollen die Abzüge für jedes minderjährige Kind von 5000 auf 6500 Franken und für jedes in Ausbildung stehende Kind vom 15. bis zum 26. Altersjahr von 6000 auf 10000 Franken erhöht werden. Damit wird auch eines der Anliegen der Steuergerechtigkeitsinitiative aufgenommen.
Die Finanzierung der höheren Kinderabzüge ist im Finanzplan 2019 bis 2021 eingestellt. Die Gegenfinanzierung soll mit höheren Erträgen aus der direkten Bundessteuer erfolgen. Da diese Gelder voraussichtlich ab 2020 fliessen werden, ist vorgesehen, die Erhöhung der Kinderabzüge auch erst auf diesen Zeitpunkt in Kraft zu setzen.
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat den Entwurf für eine Teilrevision des Steuergesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Dieser wird die Vorlage voraussichtlich am 19. Februar 2018 in erster Lesung beraten.