Rekurs gegen Beschriftung Gemeinschaftsgrab abgewiesen

Die Fachkommission Heimatschutz war mit der geplanten Gedenktafel für das Gemeinschaftsgrab nicht einverstanden. Die Standeskommission hat das Anliegen zwar geprüft, sah jedoch keine Problematik.

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Die von der Baukommission Inneres Land AI erteilte Baubewilligung für neue Gedenktafeln zum Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof Appenzell wurde von der Fachkommission Heimatschutz mit Rekurs angefochten. Die Kommission bemängelte, die beabsichtigte Platzierung der zwei geplanten Totentafeln schaffe einen Widerspruch zur Ortsplanung und zu den Schutzzielen des eidgenössischen Inventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz. Die Gedenktafeln würden eine Symmetrie erzeugen, die in der Gesamtanlage des Friedhofs keine Korrespondenz finde.
Die Standeskommission ist demgegenüber zur Auffassung gelangt, dass die mit der vorgesehenen Platzierung der Tafeln zweifellos verbundene Symmetrie bereits an anderen Orten auf dem Friedhof ihre Entsprechung findet. So sind insbesondere die Sitzgelegenheiten in Richtung Sitter streng symmetrisch angelegt. Auch die Schutzziele des eidgenössischen Ortsbildschutzes werden durch die beiden Tafeln nicht beeinträchtigt, zumal mit diesen Zielen der Gesamtblick in Richtung Lehn und Burgstock geschützt wird, der durch die beiden Tafeln praktisch nicht berührt wird. Die Tafeln genügen nach Auffassung der Standeskommission den für den fraglichen Ort bestehenden hohen Ansprüchen an die Gesamtwirkung. Sie hat daher den Rekurs der Fachkommission abgewiesen und die Baubewilligung bestätigt.

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