Am 26. September 2016 reichten die Stiftung «Sonneblick» als Eigentümerin und der Kanton als Mieter und Projektverfasser ein Gesuch bei der Baubewilligungskommission von Walzenhausen ein. Beantragt wurde eine Nutzungsänderung, um den «Sonneblick» als Asyl-Durchgangszentrum betreiben zu können, und die Bewilligung kleiner baulicher Massnahmen. Mit Entscheid vom 15. August 2017 lehnte die zuständige Behörde das Gesuch ab.
Die Bauherrschaft hat den Entscheid sorgfältig geprüft und nun fristgerecht dagegen Rekurs beim Departement Bau und Volkswirtschaft erhoben.