Revision des KESB-Rechts geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat schickt eine Teilrevision des Einführungsgesetzes (EG) zum Zivilgesetzbuch (ZGB), Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, in die Vernehmlassung. Darin wird die Motion von Kantonsrat Walter Grob, Teufen, sowie ein Anliegen des Ethikrats umgesetzt. Weitere Änderungen ergeben sich aufgrund von Praxiserfahrungen und Revisionen des Bundesrechts.

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Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Dieses umfasst Bestimmungen sowohl auf Bundes- als auch kantonaler Ebene. Der Regierungsrat hat diese Bestimmungen nun überarbeitet. Er schlägt vor, dass Vorsorgeaufträge bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hinterlegt werden können und setzt damit die erheblich erklärte Motion von Kantonsrat Walter Grob, Teufen, um. Der Vorsorgeauftrag muss zwar nicht bei einer offiziellen Stelle aufbewahrt werden, doch wünschen sich viele Personen diese Dienstleistung.

Weiter sollen im Sinne des Ethikrats für fürsorgerische Unterbringungen keine Verfahrenskosten mehr erhoben werden. Der Kanton trägt diese Kosten bereits heute mehrheitlich. Zudem werden organisatorische Bestimmungen zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sowie den Berufsbeistandschaften präzisiert.

Die Vernehmlassung dauert bis 20. Oktober 2017. Interessierte können die Unterlagen auf der Homepage des Kantons einsehen.

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