Revision des Standeskommissionsbeschlusses über die Jagdprüfung

Aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis hat die Standeskommission ihren Beschluss über die Jagdprüfung (GS 922.101) angepasst.

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Neu können auch aktive Jagdausbildner als Prüfungsexperten eingesetzt werden, wie dies auch in anderen Bereichen des Bildungswesens, beispielsweise bei Maturitätsprüfungen oder an Hochschulen, der Fall ist. Weiter wurde das Prüfungsprogramm für die Schiessprüfung modifiziert. Und schliesslich wurde die Regelung der Hegestunden angepasst, wobei die bisherige Gesamtzahl von 150 Stunden unverändert bleibt. Die Neuerungen sind am 1. Juni 2018 in Kraft getreten.

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