Richtplanverfahren für eine Windenergieanlage in Oberegg

Die Standeskommission hat an der Sitzung vom 3. April 2018 das Bau- und Umweltdepartement mit der Einleitung des Richtplanverfahrens für eine Windenergieanlage im Raum Honegg - Oberfeld im Bezirk Oberegg beauftragt. Über eine definitive Festlegung des Standorts im kantonalen Richtplan wird erst nach dem Einwendungsverfahren und nach Eingang des Vorprüfungsberichts des Bundes entschieden.

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Der heutige kantonale Richtplan bezeichnet vier Gebiete als mögliche Standorte für Windenergieanlagen, eines davon ist der Raum Honegg – Oberfeld im Bezirk Oberegg. Die Interessenten für den Bau einer Anlage in diesem Gebiet haben eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, gleichzeitig hat der Kanton ein Gutachten über die Landschaftsverträglichkeit einer Windenergieanlage in Auftrag gegeben. Gemäss der Machbarkeitsstudie ist der Bau der Anlage möglich, und sie lässt sich voraussichtlich wirtschaftlich betreiben. Die Studie zur Landschaftsverträglichkeit weist auf Probleme bei der Vereinbarkeit mit Anliegen des Landschaftsschutzes hin, hält den Bau aber unter bestimmten strengen Auflagen für möglich.
Die Standeskommission ist sich bewusst, dass eine Windenergieanlage grosse Auswirkungen auf die Landschaft hat. Sie ist sich weiter bewusst, dass Windenergieanlagen für Anwohner mit verschiedenen Beeinträchtigungen verbunden sind. Sie erachtet es aber angesichts der Energiestrategie des Bundes und des damit notwendig werdenden Wechsels hin zu erneuerbaren Energien trotzdem für richtig, die Diskussion offen zu führen. Sie hat daher beschlossen, für den Standort Honegg – Oberfeld, für den bereits ein konkretes Realisierungsinteresse besteht, das Einwendungsverfahren einzuleiten. Die entsprechende Richtplananpassung wird öffentlich aufgelegt. Jedermann kann während der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich Einwendungen einreichen.
Die Eröffnung des Einwendungsverfahrens bedeutet noch nicht, dass das Projekt realisiert werden kann. Im Anschluss an das Einwendungsverfahren werden die Standeskommission und der Grosse Rat im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden haben, ob der Standort Honegg – Oberfeld definitiv für eine Windenergieanlage im kantonalen Richtplan festgelegt wird. Fällt der Entscheid des Grossen Rates negativ aus, darf die Anlage nicht gebaut werden. Fällt er positiv aus, muss vorab ein kantonaler Nutzungsplan ausgearbeitet und vom Grossen Rat verabschiedet werden. Erst dann kann in einem weiteren Schritt das Baubewilligungsverfahren eingeleitet werden, in dessen Rahmen wiederum die üblichen Rechtsmittel zur Verfügung stehen.

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